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Gesetzliche Gewährleistung

EU-Hinweis: gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren

GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG

Für jedes Stück, das du über OMOC kaufst, gilt die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) nach EU-Recht und den §§ 434 ff. BGB. Sie ist kostenlos und kann nicht ausgeschlossen werden.

Wer haftet

Dein Kaufvertrag kommt mit dem Maker zustande, der das Stück verkauft. Er ist dein Ansprechpartner für Mängel. Die OMOC GmbH vermittelt den Kauf und hilft dir, wenn du nicht weiterkommst: support@omoc.shop.

Wie lange

Die Gewährleistung beträgt mindestens zwei Jahre ab Lieferung. Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach Lieferung, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung bestand.

Was du verlangen kannst

Zuerst kannst du wählen, ob der Mangel beseitigt oder dir ein mangelfreies Stück geliefert wird (Nacherfüllung), soweit das möglich ist. Bei Unikaten ist ein Ersatz oft nicht möglich. Gelingt die Nacherfüllung nicht oder ist sie nicht möglich, kannst du den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten und unter den gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

So meldest du einen Mangel

Über deine Bestellung in der App, über den Link in deiner Bestellbestätigung oder per E-Mail an den Maker. Fotos helfen, den Mangel schnell zu klären.

Deine gesetzlichen Rechte gelten unabhängig von deinem Widerrufsrecht und von einer Garantie, die ein Maker zusätzlich geben kann.

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